Freitag, 4. Januar 2008

Solidarität mit Christiane Völling

Präzedenzfall in Sicht

Am 12. Dezember 2007 wurde am Kölner Landgericht ein für die Geschichte der Zwischengeschlechtlichen in Deutschland wegweisender Prozess eröffnet, der am 6. Februar 2008 seine Fortsetzung findet: Die intersexuelle Düsseldorferin Christiane - bürgerlich noch Thomas - Völling, vertreten durch ihren Anwalt Dr. Georg Groth, verklagt den Chirurgen, der ihr 1977 als damals 18-Jähriger Uterus und Ovarien entfernt hat, auf 100 000 Euro
Schadenersatz wegen irrtümlicher Geschlechtszuweisung und körperlicher Verstümmelung.

Eine Linksammlung zur Berichterstattung in den Medien findet sich hier:

Medienecho

Wir rufen zur Solidarität mit Christiane Völling auf, die mit diesem Schritt ein hohes persönliches Risiko, auch ein finanzielles eingegangen ist. Um ihren Anwalt zu bezahlen, musste sie einen Kredit aufnehmen.

Wer Christiane Völling unterstützen möchte, kann dies mit einer Überweisung auf das Vereinskonto tun. Es kommt nicht auf die Höhe an, auch die Anzahl der Spenden setzt ein Zeichen:

Intersexuelle Menschen e.V.
Konto 0963128202
Postbank Hamburg
BLZ 200 100 20
Verwendungszweck: Solidarität mit Christiane


Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Für Beträge unter 100 € genügen der Einzahlungsbeleg und der Kontoauszug. Für Zuwendungen über 100 € stellt der Verein Spendenbescheinigungen aus.


Diese Veröffentlichung ist auf der Seite des Vereins Intersexueller Menschen e.V. unter der Rubrik "Aktuelles" veröffentlicht.

Also bitte spendet zahlreich.

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Zuletzt aktualisiert: 24. Mai, 20:36

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